Ihr Anspruch auf Fachliteratur als Betriebsrat:
Zur erforderlichen Fachliteratur gehören Kommentare, Nachschlagewerke und Praxisleitfäden, die den Anwendungsbereich und die Auslegung sonstiger arbeitsrechtlicher Gesetze erklären. Zumindest in mittleren und großen Betrieben haben Betriebsräte Anspruch auf kommentierte Ausgaben der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze (Fitting/ Heither/ Kaiser/ Engels/Schmidt, 22. Aufl. RN 120, 121 zu §40 BetrVG), teilweise wird sogar dem Betriebsrat unabhängig von der Größe des Betriebs ein solcher Anspruch zugesprochen (Däubler/ Kittner/ Klebe, 9. Aufl. RN 114 zu § 40 BetrVG). Empfehlenswert ist zum Beispiel die Anschaffung des Personalbuchs von Wolfdieter Küttner, Beck-Verlag oder des Erfurter Kommentars zum Arbeitsrecht, Beck-Verlag.
§ 40 Abs. 2 BetrVG legt ganz klar fest:
„Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen“.
Zu den sachlichen Mitteln, die der Arbeitgeber für die Betriebsratsarbeit zur Verfügung zu stellen hat, zählt auch Fachliteratur (BAG v. 25.01.1995, NZA 95, 591), also aktuelle Gesetzessammlungen, Kommentare zu Gesetzen, Handbücher und Fachzeitschriften. Der Betriebsrat hat bei der Auswahl der anzuschaffenden Literatur einen Ermessensspielraum, der nur arbeitsgerichtlich nachprüfbar ist (BAG v. 24.01.1996 - 7 ABR 22/95; BAG v. 21.04.1983, AP Nr. 20 zu § 40 BetrVG 1972). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber an die Entscheidung des Betriebsrats gebunden ist.
Welche Fachliteratur kann der BR zur Erledigung seiner Aufgaben beanspruchen?
Auf diese Fachliteratur hat die Interessenvertretung Anspruch:
Zunächst umfasst der Literaturanspruch der Interessenvertretung die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzestexte, wie zum Beispiel das BetrVG, ArbGG, KSchG, BUrlG, EfzG, TzBfG, ArbZG, SGB III, SGB IX, TVG, AÜG usw. (vgl. Fitting/ Heither/Kaiser/ Engels/Schmidt, 21. Aufl., RN 119 zu § 40 BetrVG). Jedes Mitglied eines Gremiums hat Anspruch auf diese Gesetzestexte bzw. eine der im Handel angebotenen Textsammlungen wie beispielsweise „Arbeitsgesetze“ dtv-Sammlung oder „Arbeits-und Sozialordnung“ von Kittner (BAG v. 24.01.1996 - 7 ABR 22/95).
Betriebsverfassungsgesetz-Kommentare
Jedem Betriebsratsgremium ist ein aktueller Kommentar zum BetrVG, dem Gesetz, das die Grundlage seiner gesamten Tätigkeit bildet, zu überlassen; in mittleren und großen Gremien können sogar mehrere verschiedene Kommentare erforderlich sein, damit der BR unterschiedliche Sichtweisen zu anstehenden Fragen kennen lernen und sich mit ihnen auseinandersetzen kann (BAG v. 26.10.1994 - 7 ABR 15/94; ArbG Halberstadt v. 17.6.1998, AiB 98, 585). Da sich zum einen der Gesetzeswortlaut, zum anderen aber auch die Auslegung der einzelnen Vorschriften durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung laufend ändern, ist es unbedingt erforderlich für den Betriebsrat, dass er die jeweils aktuellste Auflage des/der Kommentares/e zur Verfügung hat. Für die Betriebsratsarbeit erforderlich und sehr zu empfehlen sind zum Beispiel die Kommentare zum BetrVG von Fitting/Kaiser/Heither/ Engels/Schmidt, Vahlen-Verlag; Däubler/Kittner/ Klebe, Bund-Verlag oder Gnade/Kehrmann/ Schneider/Blanke/Klebe, Bund-Verlag.
Kommentare und Handbücher zum allgemeinen Arbeitsrecht
Ebenso können zur erforderlichen Fachliteratur Kommentare, Nachschlagewerke und Praxisleitfäden gehören, die den Anwendungsbereich und die Auslegung sonstiger arbeitsrechtlicher Gesetze erklären. Zumindest in mittleren und großen Betrieben haben Betriebsräte Anspruch auf kommentierte Ausgaben der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze (Fitting/Heither/Kaiser/Engels/ Schmidt, 21. Aufl. RN 120, 121 zu § 40 BetrVG), teilweise wird sogar dem Betriebsrat unabhängig von der Größe des Betriebs ein solcher Anspruch zugesprochen (Däubler/Kittner/ Klebe, 8. Aufl. RN 114 zu § 40 BetrVG). Empfehlenswert ist zum Beispiel die Anschaffung des Personalbuchs von Wolfdieter Küttner, Beck-Verlag oder des Erfurter Kommentars zum Arbeitsrecht, Beck-Verlag.
Spezialliteratur zum Betriebsverfassungsrecht
Darüber hinaus sind dem Betriebsrat spezielle Bücher zu wichtigen, mitbestimmungsrelevanten Themen wie Personalplanung, Akkord- und Prämienwesen, Unfallverhütung, Gesundheitsgefährdung, Ökologie am Arbeitsplatz, Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzgestaltung und Gleichstellung zur Verfügung zu stellen (Fitting/ Kaiser/Heither/Engels/ Schmidt, 21.Aufl. RN 122 zu § 40 BetrVG).
Fachzeitschriften
Ferner ist der Betriebsrat berechtigt, je nach Größe und Gegebenheiten des Betriebs mindestens eine arbeits-/sozialrechtliche Fachzeitschrift zu beziehen (Fitting/Kaiser/Heither/ Engels/Schmidt, 21. Aufl. RN 123, 124 zu § 40 BetrVG). Als geeignete Zeitschriften gelten zum Beispiel „Arbeitsrecht im Betrieb (AiB)“ AiB-Verlag (erscheint monatlich) und die „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)“, Beck-Verlag (erscheint 14-tägig).
Wörterbücher/Lexika
In Betrieben mit vielen ausländischen Arbeitnehmern gehören auch entsprechende fremdsprachliche Wörterbücher zu den im Sinne von § 40 Abs. 2 BetrVG erforderlichen Sachmitteln (Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, 21. Aufl. RN 125 zu § 40 BetrVG). Ebenso kann der Betriebsrat einen „Duden“ als notwendiges Sachmittel beanspruchen (Däubler/Kittner/ Klebe, 8. Aufl. RN 117 zu § 40 BetrVG).