
Schulung und Bildung von Betriebsratsmitgliedern
Gabriele Peter , Bund-Verlag GmbH
5. Auflage 2025
118 Seiten, kartoniert
Handlungshilfe für Betriebsräte zu § 37 Abs. 6, 7 BetrVG
Vorteile auf einen Blick:
- Einführung und Überblick- Rechtliche Voraussetzungen
- Wertvolle Tipps für die Durchsetzung
Die AiB-Betriebsrat-Stichworte aus der Redaktion der Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« behandeln wichtige Themen der praktischen Betriebsratsarbeit. Die Texte sind verständlich geschrieben und ermöglichen mit Hilfe von Checklisten, Formularen, Musterschreiben und Beispielen ein direktes Umsetzen der Sachverhalte und Empfehlungen. Das BetrVG bietet dem Betriebsrat mit 37 Abs. 6, 7 BetrVG einen Anspruch auf Schulung und Weiterbildung. Der Arbeitgeber ist nach 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten der Teilnahme an Betriebsräteseminarennach 37 Abs. 6 BetrVG zu übernehmen.
Die Teilnahme an Betriebsräteseminaren führt häufig zu Konflikten. Nicht jedes Betriebsratsmitglied kann jederzeit jedes Betriebsräteseminar besuchen. Die Arbeitsgerichte haben eine ganze Reihe von Voraussetzungen geschaffen, die für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen vorliegen müssen. Damit der Betriebsrat seine Bildungsansprüche durchsetzen kann, kommt es auf die Auswahl des richtigen Seminars und die Einhaltung von Formalien an.
Die Autorin erläutert auf aktuellem Rechtsstand, für welche Seminare der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen hat und wie der Betriebsrat seine Rechte im Streitfall durchsetzen kann.