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Neue Zeitschrift für Sozialrecht

o. A. , Verlag C. H. Beck oHG

Jahresabonnement

Im Abonnement: inkl. Online-Datenbank; Erscheinungsweise: 24 Ausgaben pro Jahr; zzgl. zum Abo-Jahrespreis: 33,- € Versandkosten; Mindestbezug 1 Jahr; Kündigungsfrist: 8 Wochen zum Jahresende

Monatsschrift für die anwaltliche, betriebliche, behördliche und gerichtliche Praxis In Zusammenarbeit mit der Neuen Juristischen Wochenschrift

Für alle Praktiker bei den Sozialversicherungsträgern, Gerichten und in der Anwaltschaft

 

Das finden Sie in der NZS:

  • Berichte, Buchbesprechungen und Aufsätze schwerpunktmäßig zur Sozialversicherung einschließlich aller Schnittstellen zu den anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten
  • Entscheidungen vor allem von BSG und Instanzgerichten, aber auch von BVerfG, BVerwG, BGH und EuGH
  • Die Rubrik NZS-aktuell bringt vorab das Wichtigste über Gesetzgebungsvorhaben, aktuelle Verordnungen etc. Kompetente Herausgeber garantieren ein hohes Niveau bei der Behandlung aller einschlägigen Bereiche.

 

Die Zeitschrift für den Sozialrechts-Praktiker

  • Bei allen wichtigen neuen Entwicklungen bleibt die NZS für Sie am Ball, u.a. mit Beiträgen zur
  • Zukunft der privaten Krankenversicherung
  • Rente mit 67
  • Reform der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Förderung und Ausbildung schwerbehinderter Menschen
  • Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Kombilohnmodelle
  • Elterngeld und Elternzeit

 

NZS: Der Überblick über das ganze Sozialrecht

Das Gesundheitsrecht mit Kranken- und Pflegeversicherung, das Rentenrecht mit Rentenversicherung und Unfallversicherung, das Arbeitsförderungsrecht und das Verfahrensrecht sind vielfach miteinander verzahnt. Entsprechend müssen Sie in der Praxis über alle Teilbereiche informiert sein.

 

Die NZS liefert Ihnen Monat für Monat:

  • Praxisgerechte Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich aller Schnittstellen zu den anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten.
  • Die aktuellen Entscheidungen vor allem von Bundessozialgericht und Instanzgerichten, aber auch von Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof, im Volltext mit Sachverhalt und Gründen
  • Schon vorab das Wichtigste über Gesetzgebungsvorhaben und aktuelle Verordnungen etc. in der Rubrik NZS-aktuell.

 

Der Kern der Entscheidung in 30 Sekunden

Mit den "Orientierungssätzen" vor jeder abgedruckten Gerichts-Entscheidung erfassen Sie die entscheidenden Inhalte eines Urteils auf einen Blick. Die entsprechende Stelle im abgedruckten Volltext finden Sie mühelos und ohne langes Suchen über die Randnummern-Verweise.

 

* * * Aktueller Beschluss vom BAG * * * 
Internet ersetzt keine Fachzeitschrift für den Betriebsrat

[08.04.2014]Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ zur Verfügung stellen. So das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Beschluss vom 19. März 2014 (7 ABN 91/13). Die „Arbeitsrecht im Betrieb“ ist auch dann ein erforderliches Sachmittel, wenn der Betriebsrat einen Internetzugang hat. Denn nur die Zeitschrift biete - so die Richter - einen „strukturierten Zugang“ zu arbeitsrechtlichen Informationen. Das Internet hingegen berge die Gefahr von Zufallsfunden.

 

Zwar wächst dem Internet als Informationsquelle eine immer stärkere Bedeutung zu. Dies gilt in besonderem Maße für tagesaktuelle Nachrichten. Fachmedien, deren Inhalte redaktionell bearbeitet sind, behalten dennoch eine wichtige Funktion.

 

Denn gerade Nichtjuristen – so die Richter im zugrundeliegenden Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 25.9.2013 (4 TaBV 3/13) – seien nicht in der Lage, aus den im Internet ermittelten Ergebnissen die Spreu vom Weizen zu trennen.

 

Für eine Aufbereitung und Behandlung der Rechtsfragen, so die Richter des LAG weiter, sei der Betriebsrat daher auf eine Zeitschrift angewiesen, die seinen Verständnismöglichkeiten gerecht würde. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts folgen dieser Argumentation des Landesarbeitsgerichts in vollem Umfang.

 

Es folgt daraus: Die Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ ist ein erforderliches Sachmittel nach § 40 Abs. 2 BetrVG. Dem steht auch der Jahres-Abo-Preis i.H.v. 142,20 € nicht entgegen. Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat auch nicht darauf verweisen, dass die Personalabteilung auf einen Zeitschriftenbezug verzichtet.

 

Quelle:
BAG, Beschluss vom 19.03.2014

Aktenzeichen: 7 ABN 91/13

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