KSchR - Kündigungsschutzrecht online
Wolfgang Däubler; Olaf Deinert , Bund-Verlag GmbH
Jahresabonnement
Online-Zugang mit monatl. Aktualisierungen; Grundlizenz für bis zu 3 Nutzer; Mindestbezugsdauer: 1 Jahr; Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Ende des Bezugsjahrs
Der Online-Kommentar für die Arbeitnehmervertretung
Der Kommentar für die Arbeitnehmervertretung. Kündigungsschutz für Beschäftigte - Onlineausgabe - im Abonnement.
Vorteile auf einen Blick:
- Setzt den Fokus auf den Kündigungsschutz der Beschäftigten
- Berücksichtigt Rechtsprechung aller Instanzen
- Bietet hilfreiche Argumentationsmöglichkeiten zugunsten der Beschäftigten
- Stellt alle kündigungsrelevanten Vorschriften übersichtlich dar
- Inklusive umfassender Rechtsprechungsdatenbank
- Für bis zu 3 Nutzer*innen
Der Kommentar für die Arbeitnehmervertretung
Wer Beschäftigten beim Kündigungsschutz kompetent zur Seite stehen will, kann auf diesen Kommentar nicht verzichten. Er behandelt detailliert alle Gesetze, die Schutz gegen Kündigungen geben. Dazu gehören neben dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch zahlreiche Bestimmungen, die man unter dem Stichwort »Sonderkündigungsschutz« zusammenfasst. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wirft zahlreiche Fragen des Sozialversicherungs- und des Steuerrechts auf - auch sie sind umfassend erläutert. Zudem gibt es ein eigenes Kapitel zu den Besonderheiten bei Kündigungen im öffentlichen Dienst.
Die Online-Ausgabe berücksichtigt aktuelle Entwicklungen. Etwa:
- Ausweitung des Sonderkündigungsschutzes in § 15 KSchG durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
- Neuregelung im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
- Kündigungsverbot von Whistleblowern im Sinne des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes
- Sonderkündigungsschutz für Vergütungsbeauftragte und Strahlenschutzbeauftragte
- Verhaltensbedingte Kündigung, etwa wegen rechtsradikaler Betätigung, Datenschutzverstößen, Meinungsäußerungen in sozialen Medien
- Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG
- Massenentlassung nach §§ 17 ff. KSchG
- Neuerungen infolge der Transparenzrichtlinie (EU) 2019/1152
- Kündigung mit Hilfe eines Algorithmus