Diskriminierung Minderjähriger bei der Wahl zum Betriebsrat
Daniel Ulber; Kyra Klocke , Bund-Verlag GmbH
Band 36, 2021
115 Seiten, kartoniert
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von Betriebsratswahlen ausgeschlossen.
Sie sind weder wahlberechtigt noch passiv wählbar. Es bestehen Zweifel, ob dieser Ausschluss zulässig ist. Bedenken ergeben sich einerseits aus dem unionsrechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung. Andererseits auch verfassungsrechtlich wegen der Ungleichbehandlung aufgrund des Alters. Diesen Bedenken geht das vorliegende Gutachten nach. Soweit auf dieser Grundlage eine Unwirksamkeit der Altersgrenzen in Betracht kommt, stellt sich auf der Rechtsfolgenebene die Frage nach den Auswirkungen auf bereits bestehende betriebliche Interessenvertretungen. Auch hiermit befasst sich das Gutachten.