Aushangpflichtige Gesetze
o. A. , Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
64. Auflage 2024
ca. 256 Seiten, kartoniert
Alle wichtigen Arbeitsschutzvorschriften 2023 schnell und bequem erfüllen
Als Arbeitgeber:in sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Beschäftigten bestimmte aushangpflichtige Gesetze zur Verfügung zu stellen.
Verstoßen Sie gegen Ihre Pflicht, drohen Ihrem Unternehmen Geldbußen von bis zu 5.000 EUR. Verursacht der Verstoß gegen die Aushangpflicht einen Schaden bei Ihren Beschäftigten, können Sie sich sogar schadenersatzpflichtig machen.
Handeln Sie jetzt: Mit der aktualisierten Neuauflage der Aushangpflichtigen Gesetze erfüllen Sie Ihre gesetzliche Aushangpflicht schnell und sicher. Einfach in jedem Stockwerk und Gebäude aushängen, z. B. am schwarzen Brett.
Geben Sie Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen keine Chance!
Was sollten Sie beachten?
- Alle Beschäftigten müssen die aushangpflichtigen Gesetze mühelos einsehen können
- Alle aushangpflichtigen Gesetze und Regelungen müssen auf dem aktuellsten Rechtsstand sein
- Haben Sie mehrere Stockwerke und Gebäude, so sollte in jedem Gebäudeteil
ein separater Aushang der aushangpflichtigen Gesetze erfolgen
Inhalte der Aushangpflichtigen Gesetze:
- NEU: Änderungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- NEU: Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- NEU: Änderungen im neunten Buch Sozialgesetzbuch
- NEU: Änderungen im fünften Vermögensbildungsgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Betriebsverfassungsgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Datenschutz-Grundverordnung - Auszug
- Entgelttransparenzgesetz
- Familienpflegezeitgesetz
- Heimarbeitsgesetz
- Infektionsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Mindestlohngesetz
- Mutterschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Auszug
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Vermögensbildungsgesetz
- Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung
- u. v. m.