Aktiengesetz
Uwe Hüffer; Jens Koch , Verlag C. H. Beck oHG
18. Auflage 2024
2832 Seiten, gebunden
Das Werk ist der jährlich erscheinende kompakte Standardkommentar zum Aktiengesetz.
Er informiert wissenschaftlich genau, formuliert prägnant und erlaubt den sicheren Problemzugriff durch systematische Kommentierungen und zahlreiche Querverweise.
Vorteile auf einen Blick:
- aktuell, knapp und präzise
- als handlicher Kommentar der stete Begleiter zu Fragen des Aktienrechts nicht nur in der Hauptversammlung
- informiert wissenschaftlich genau
Im Hinblick auf die Wichtigkeit des Rechtsgebiets erscheint das Werk inzwischen als Jahrestitel immer pünktlich zum Beginn der Hauptversammlungssaison.
Schwerpunkte der 18. Auflage sind:
Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG) v. 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) mit dem Ziel die Unternehmensfinanzierung zu modernisieren – neu u.a. § 135a Mehrstimmrechtsaktien; § 255 Abs. 4–7 mit dem Ausschluss des Anfechtungsrechts und den Regelungen zum Barausgleich; § 255a Gewährung zusätzlicher Aktien; § 255b Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien
- das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes v. 19.3.2023,
- die Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) v. 22.2.2023,
- das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der UmwandlungsRL über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (MgFSG) v. 4.1.2023,
- Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436), das im Wesentlichen am 1.1.2024 in Kraft getreten ist, z.B. mit seinen Auswirkungen auf die KGaA,
- Hinweisgeberschutzgesetz v. 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140) – mit Regelungen zur Compliance.
Ferner wird ein erster Ausblick auf das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz gegeben.